Der Hochrhein und die Thur bieten für Schwimmer und «Böötler» ein besonderes, aber auch gefährliches Naturerlebnis. Wer jedoch einige elementare Regeln befolgt, minimiert das Risiko.
Hochrhein: Abstand von Schiffen und Wiffen
Schwimmer und Führer von so genannt motorlosen Vergnügungsschiffen (Schlauchboote, Kajaks, etc.) müssen sich ausserhalb des markierten Fahrwassers aufhalten, am besten in der Nähe des Ufers. Es gilt, genügend Abstand zu Fahrgast- oder Kursschiffen, Wiffen und Brückenpfeilern einzuhalten.
Wenn Boote nicht rechtzeitig am verabredeten Zielort eintreffen, muss unverzüglich die Polizei (Notrufnummer 117) informiert werden. Ebenso, wenn nach einem Unfall das Boot oder persönliche Effekten im Wasser zurückbleiben oder sich ein Wassersportgerät losreisst und leer davontreibt. Durch eine sofortige Meldung – auch wenn keine Personen verletzt worden sind – können aufwändige und teure Suchaktionen vermieden werden.
Wer ein Boot steuert, sollte vorab den unbekannten Flussabschnitt erkunden, keinen Alkohol trinken und sich von ortskundigen Personen beraten lassen. Auf keinen Fall dürfen Boote zusammengebunden werden, weil so an Fahrwasserzeichen sehr gefährliche Situationen entstehen können.
Freizeitkapitäne müssen dafür sorgen, dass Kinder und ungeübte Schwimmer immer eine passende Rettungsweste mit Kragen oder einen Rettungskragen tragen. Auch beim sich-treiben-lassen gilt es, immer aufmerksam zu bleiben.
Thur: Unberechenbar und riskant
Obwohl sie teilweise breit und scheinbar gemächlich fliesst, ist die Thur ein Wildbach, der auf keinen Fall unterschätzt werden darf. Die Thur gilt als nicht schiffbares Gewässer, das Befahren geschieht deshalb auf eigene Gefahr. Kritische Stellen sind unter anderem Wehre und Schwellen, wo Boote und Luftmatratzen leicht in den Wasserwalzen hängenbleiben können. Aber auch Steine, Sandbänke, Äste und ganze Baumstämme bergen grosse Risiken. Je nach Wetterlage kann die Thur innert kurzer Zeit zu einem reissenden Fluss werden.
Bild: Kantonspolizei Thurgau
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