Wer in der Schweiz das Tempolimit überschreitet, muss mit teils empfindlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Ausmass der Geschwindigkeitsübertretung kann es bei einer Busse bleiben – oder eine Anzeige und sogar ein Führerausweisentzug folgen. Besonders gravierend wird es bei Raserdelikten. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht über mögliche Strafen.
Bussen oder Anzeige bei Geschwindigkeitsübertretung
Innerorts
- +1–5 km/h: CHF 40.–
- +6–10 km/h: CHF 120.–
- +11–15 km/h: CHF 250.–
- +16–20 km/h: Anzeige
- +21 km/h und mehr: Anzeige
Ausserorts (inkl. Autostrassen)
- +1–5 km/h: CHF 40.–
- +6–10 km/h: CHF 100.–
- +11–15 km/h: CHF 160.–
- +16–20 km/h: CHF 240.–
- +21–25 km/h: Anzeige
- +26 km/h und mehr: Anzeige
Autobahn
- +1–5 km/h: CHF 20.–
- +6–10 km/h: CHF 60.–
- +11–15 km/h: CHF 120.–
- +16–20 km/h: CHF 180.–
- +21–25 km/h: CHF 260.–
- +26 km/h und mehr: Anzeige
Hinweis: Ein sogenannter Sicherheitsabzug wird von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen (z. B. 3 km/h bei Lasermessung).
Folgen einer Anzeige
- Geldstrafe: mindestens CHF 400.–, einkommensabhängig
- Weitere Kosten: Verfahrens- und Behördengebühren
- Möglicher Führerausweisentzug (siehe unten)
Führerausweisentzug bei höherer Übertretung
Innerorts
- +16–20 km/h: Verwarnung
- +21–24 km/h: Mind. 1 Monat Entzug
- +25 km/h und mehr: Mind. 3 Monate Entzug
Ausserorts
- +21–25 km/h: Verwarnung
- +26–29 km/h: Mind. 1 Monat Entzug
- +30 km/h und mehr: Mind. 3 Monate Entzug
Autobahn
- +26–30 km/h: Verwarnung
- +31–34 km/h: Mind. 1 Monat Entzug
- +35 km/h und mehr: Mind. 3 Monate Entzug
Eine Verwarnung ist wie eine gelbe Karte: Bei einem weiteren Verstoss innert 2 Jahren folgt der Führerausweisentzug.
Was bei Wiederholung oder gefährlicher Fahrweise passiert
- Wiederholtes Schnellfahren: Führerausweisentzug oft deutlich länger
- Gefährliche Fahrweise: Sofortiger Ausweisentzug durch Polizei möglich
- Verkehrspsychologischer Test kann verlangt werden (zur Prüfung der Fahreignung)
Raserdelikte – wenn es richtig heftig wird
Als Raser gelten
- Innerorts: ab +40 km/h
- Ausserorts: ab +60 km/h
- Autobahn: ab +80 km/h
Folgen für Raser
- Freiheitsstrafe: 1–4 Jahre
- Führerausweisentzug: mindestens 2 Jahre
- Rückgabe nur mit verkehrspsychologischem Gutachten
- Fahrzeug kann eingezogen, verkauft oder verschrottet werden
Quelle: polizeiticker.ch
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