Alkohol am Steuer ist in der Schweiz kein Kavaliersdelikt. Bereits geringe Mengen Alkohol können zu spürbaren Sanktionen führen. Je nach Promillewert kommen Bussen, Geld- oder Freiheitsstrafen sowie ein Führerausweisentzug auf Sie zu. Besonders streng geht der Staat bei schweren Fällen oder Wiederholungstätern vor.
Strafen und Ausweisentzug
0,50 bis 0,79 Promille
- Verwarnung
- Busse von ca. 600-800 CHF
- Bei weiteren Verkehrsverstößen: Führerausweisentzug für mindestens 1 Monat und hohe Geldstrafe (abhängig von den finanziellen Verhältnissen)
Ab 0,80 Promille
- Führerausweisentzug für mindestens 3 Monate
- Hohe Busse (abhängig von Promillewert und finanziellen Verhältnissen)
- Bedingte Geldstrafe
- Bei Wiederholung: Gefängnisstrafe von 1 bis 3 Jahren
Ab 1,6 Promille
- Obligatorische Fahreignungsprüfung
- Nachweis von Abstinenz (z.B. durch Haarprobe)
- Führerausweisrückgabe nur bei positivem Expertengutachten
Alkohol und Promillegrenzen
Wie schnell 0,5 Promille erreicht wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab (Trinkmenge, Körpergröße, Trinkgeschwindigkeit). Gar nichts trinken dürfen Berufschauffeure, Neulenkende (Führerausweis auf Probe), Fahrschüler und Fahrlehrerinnen sowie Begleitpersonen von Lernfahrten. Weil auch die Verdauung von Früchten zu Alkohol im Blut führen kann, gilt für sie eine Grenze von 0,1 Promille.
Empfehlung
Verzichten Sie ganz auf Alkohol, wenn Sie ein Fahrzeug lenken. Schon nach einem Glas Bier oder Wein kann Ihre Reaktionsfähigkeit spürbar sinken.
Quelle: polizeiticker.ch
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